Postgradualer Weiterbildungsgang für PsychologInnen
in KVT, VM und weiteren empirisch begründbaren Methoden
über zwei oder vier Jahre
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Definition der Weiterbildung
Zulassungsbedingungen
Struktur und Aufbau der Weiterbildung
Inhalte, Ziele und Umfang der Weiterbildung

Theoretisch-praktische Kurse
Supervision und eigene therapeutische Tätigkeit
Selbsterfahrung
Praktisches klinisches Jahr
Evaluation
Zertifizierung
Organisationsstruktur
Anerkennungs- und Prüfungskommission (AUG)
Weiterbildungskommission und wissenschaftlicher Beirat (WEB)
Rekurskommission (REK)
Ausbilder und Lehrtherapeuten
Kosten der Weiterbildung
 

Anhang 1: Struktur und Aufbau der Weiterbildung 12
Anhang 2:Weiterbildungsinhalte 13
Anhang 3: Theoretisch-praktische Kurse (Programm-Übersicht) 15
 
 
 

Definition der Weiterbildung

Die AKM bietet eine mindestens zwei- bzw. vierjährige postgraduale, berufsbeglei-tende Weiterbildung in kognitiver Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin und weiteren empirisch begründbaren Methoden an. In ihren Inhalten orientiert sich die Weiterbil-dung am aktuellen wis-senschaftlichen Erkenntnisstand der psychologischen und psychiatri-schen Forschung sowie der Psychotherapieforschung. Berücksichtigung fin-den in Ergänzungskursen auch andere empirisch begründbare Therapierichtungen.
Bezüglich der Weiterbildungsanforderungen liegen die aktuellen Richtlinien der FSP und der GEF des Kantons Bern zugrunde.
 
 

Zulassungsbedingungen

Als Zulassungsbedingung zum Weiterbildungsgang der AKM gilt ein Hochschulab-schluss in Psycholo-gie als Hauptfach an einer schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Universität. Zudem wird ein universitärer Nebenfachabschluss in Psy-chopathologie oder bestätigte Lehrveranstaltungen in vergleichbarem Umfang nachge-wiesen. Auch eine Berufstätigkeit im Praxisfeld ist unumgänglich. Weiterbil-dungsteilnehmer müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Weiterbildungsvertrages Mitglied der AVM-CH sein.
Beabsichtigt ein Interessent, eine Weiterbildung bei der AKM zu begin-nen, so ist schriftlich ein Gesuch an die AKM für ein Aufnahme-gespräch und ein Aufnahmeseminar zu stellen. Diesem Ge-such ist ein Curriculum vitae beizufügen. Nach erfolgtem Gespräch und dessen positiver Be-urteilung erhält der Interessent einen Weiterbildungsvertrag, der die einzelnen Modalitäten der Weiterbildung regelt.
 
 

Struktur und Aufbau der Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst:

1. den Erwerb theoretisch-praktischer Kenntnisse, welche in kombi-nierten theore-tisch-praktischen Kursen vermittelt und im Literaturstu-dium vertieft werden,
2. die eigene therapeutische Tätigkeit,
3. Supervision,
4. Selbsterfahrung,
5. ein praktisches klinisches Jahr.

Sie gliedert sich in zwei Weiterbildungsstufen: eine mindestens zweijährige Grundstufe und eine anschliessende mindestens zweijährige Aufbaustufe von jeweils mindestens vier Semestern. Eine Übersicht zur Struktur und zum Aufbau der Weiterbildung befindet sich in Anhang 1 (S. 12).
 
 

Inhalte, Ziele und Umfang der Weiterbildung

Die Weiterbildung vermittelt theoretische Kenntnisse und praktische Kompeten-zen, welche zur selbständigen Ausübung psychothera-peutischer Tätigkeit in unterschiedli-chen Rahmenbedingungen befähigen.
Nach Beendigung der Grundstufe sollen die Weiterbildungs-teilnehmer über ausreichende Basiskenntnisse in kognitiver Verhaltenst-herapie verfügen, um diese in der Praxis ihrem Wissen und Können ent-sprechend unter methodenspezifischer Supervision einzusetzen. Nach zusätzlicher Absolvierung der Aufbaustufe haben die Weiter-bildungsteilnehmer umfangreiche theoreti-sche und praktische Kenntnisse in kognitiver Verhaltenstherapie für zahl-reiche nosologische Gruppen in unter-schiedlichen Rahmenbedingungen erworben, die sie befähigen, eigen-verantwortlich Behandlungen zu planen, durch-zuführen und zu evaluieren. Anhang 2 bietet eine Übersicht zu den Weiterbildungsinhalten.
 

Theoretisch-praktische Kurse

Ziele/Inhalte:
Im Rahmen kombinierter theoretisch-praktischer Kurse erwerben die Teilnehmer Wissen, um kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden in der Behandlung von Patienten anzuwenden. Die Teilnehmer lernen ver-schiedene Störungsbilder, entsprechende störungsspezifische Mo-delle und Interventions-strategien kennen. Hierzu gehören insbesondere das Ausarbeiten von Fallkonzeptionen. Weiterhin setzen sich die Weiterbildungsteilnehmer mit psychologischen Grundla-gen kognitiver Verhaltenstherapie, Psycho-pathologie, klinischer Diagnostik und Forschungsmethoden der klini-schen Psychologie auseinander. Zusätzlich beinhalten Kurse psycho-pharmakologisches Basiswissen.

Das erste und zweite Semester umfasst Basiskurse, die allgemeine ver-haltenstherapeutische Techniken und Grundlagenwissen vermitteln. Während des dritten bis achten Semesters eignen sich die Teilnehmer in Spezialkursen praktisches und theoretisches Wissen für die Behandlung bestimmter nosologischer Gruppen an. Ab dem fünften Semester (Aufbaustufe) werden auch Ergän-zungskurse aus verschiedenen, nicht verhaltenstherapeutisch orientierten, empirisch be-gründbaren Therapierichtungen angeboten (wie z.B. Gesprächspsycho-therapie, Gestalttherapie, psychoanalytisch-tiefenpsychologische Therapie, System-therapie). Die Inhalte dieser Kurse sollen verhaltenstherapeutisches Wissen ergänzen und den Austausch mit anderen Therapierichtungen fördern. Sie orientieren sich ebenfalls an den entsprechenden nosologischen Störungsbildern. Eine Programm-Übersicht zu den theoretisch-praktischen Kursen befindet sich in Anhang 3.

Umfang:
Der Teil theoretisch-praktische Kurse umfasst für die Grundstufe und die Aufbaustufe jeweils 200 volle Stunden, d.h. insgesamt 400 volle Stunden. Ca. 40% der Stundenzahl der Aufbaustufe werden in Ergänzungskursen angeboten. Mit der Durchführung beauftragt die AKM qualifizierte Kursleiter, welche die üblichen Anforderungen an Ausbilder erfüllen (vgl. 7.4). Die Kursinhalte werden durch eigenes Literaturstudium vertieft und er-gänzt. Die Teilnehmer absolvieren die Kurse während der jeweiligen Weiterbildungsstufe in einer möglichst konstanten Weiterbildungsgruppe.
 

Supervision und eigene therapeutische Tätigkeit

Ziele/Inhalte:
Durch eigene therapeutische Tätigkeit unter Supervision setzen die Weiterbildungs-teilnehmer das in den theoretisch-praktischen Kursen erworbene Wissen in die Praxis um. Sie sammeln und erweitern ihre klinische Er-fahrung und erwerben sich die für eine selbständige und eigenverant-wortliche Durchführung von Psychotherapie erforderliche Praxiskompe-tenz. In der Supervision werden die Anwendung des in den theoretisch-prakti-schen Kursen erworbenen Wissens reflektiert und die therapeutischen Kompetenzen mit Hilfe der Unterstützung und Anleitung des Supervisors erweitert.

Umfang:
Während der Grundstufe der Weiterbildung werden mindestens vier verhaltens-therapeutische Behandlungen unter Supervision durchgeführt. Davon sind zwei als abgeschlossene Kurztherapien (ca. 20 Behandlungs-stunden) und zwei als abgeschlossene Langtherapien (ca. 40-50 Behandlungsstunden) auszuwählen. Bei Beendigung der Aufbaustufe sollen insgesamt mindestens acht Klienten unter Supervision behandelt worden sein. Die Supervisionsstunden werden auf die Behandlungen entsprechend verteilt. Vier (Grundstufe) bzw. acht (Grund- und Aufbaustufe) Behandlungen unter Supervision sind gemäss eines durch die AKM festgelegten Schemas schriftlich zu dokumentieren und der AKM/AVM-CH zur Begutachtung einzureichen. Von diesen sind drei als Kurztherapien und drei als Langtherapien auszuweisen. Absolvieren Weiterbildungsteilnehmer die gesamte mindestens vierjährige Weiterbildung (Grund- und Aufbaustufe, insgesamt acht Semester), so sind wenigstens 400 selbständig durchgeführte Behandlungsstunden zu dokumentieren und von Supervisoren abzuzeichnen.
Der Supervisions-stundenumfang in Kleingruppen (max. 4 Teilnehmer) liegt für jede Stufe (Grund- und Aufbaustufe) bei 80 Sitzungen, d.h. insgesamt bei 160 Sitzungen (eine Sitzung in der Kleingruppe beträgt mind. 50 Min.). Zusätzlich werden pro Stufe 20 Sitzungen in einer grösseren Gruppe absolviert (insgesamt 40 Sitzungen; eine Sitzung in der grösseren Gruppe beträgt 90 Min.; Durchführung in Blockform à 10 Sitzungen). Die Sitzungen erfolgen pro Weiterbildungsstufe in der Regel bei zwei anerkannten verhaltens-therapeutischen Supervisoren. Während der Supervisions-sitzungen sind von jedem Teilnehmer regelmässig eigene Therapien ein-zubringen.
Supervision kann ausschliesslich von Lehrtherapeuten testiert und anerkannt werden, die auf der aktuellen Liste der AKM/AVM-CH ausgewiesen sind (vgl. 7.4). Mit den Behandlungen kann ab dem zweiten Semester begonnen werden.
 

Selbsterfahrung

Ziele / Inhalte:
Im Rahmen persönlicher therapeutischer Erfahrung erfolgt die Auseinan-dersetzung mit der eigenen Lerngeschichte. Dabei werden praxis-/berufsbezogene und personen-bezogene Selbsterfahrung unterschieden. Es bietet sich die Möglich-keit, persönliche Ziele und Motive sowie das eigene Beziehungsverhalten kennenzulernen und zu reflektieren. Die Weiterbildungsteilnehmer verbessern ihr Verständnis der Patienten und reflektieren ihre thera-peutische Arbeit vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Lerngeschichte. Ziel ist u.a. eine optimierte Selbst- und Fremdwahrnehmung und eine bewusste Erlebens- und Verhaltenskontrolle in der Arbeit mit Patienten.

Umfang:
Die Selbsterfahrung erfolgt einzeln und in einer, bezüglich der Zusammensetzung möglichst konstanten Gruppe, die pro Lehrtherapeut ca. 8 bis 10 Personen umfasst. Sie soll üblicherweise pro Weiterbildungsstufe (Grund- bzw. Aufbaustufe) bei nicht mehr als zwei anerkannten Lehrtherapeuten absolviert werden. Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 100 Sitzungen pro Stufe, d.h. insgesamt 200 Sitzungen (eine Einzelsitzung beträgt mind. 50 Min.; eine Gruppensitzung mind. 90 Min.). Je zur Hälfte ist die Selbsterfahrung im Einzelsetting und in der Gruppe zu erbringen. Die Durchführung der Gruppenselbsterfahrung ist auch in "Blockform" (z.B. an Wochenenden) möglich.
Selbsterfahrung sollte von Lehrtherapeuten durchgeführt werden, die auf der aktuellen Liste der AKM/AVM-CH ausgewiesen sind (vgl. 7.4).
 

Praktisches klinisches Jahr

Weiterbildungsteilnehmer, welche die gesamte mindestens vierjährige Weiterbildung (Grund- und Aufbaustufe, insgesamt acht Semester) absolvieren, ergänzen ihre praktischen Kenntnisse mit einem sogenannten praktischen klinischen Jahr. Dieses praktische Jahr wird in einer Einrich-tung der psychosozialen Grundversorgung erbracht, in der Personen mit psychischen Krankheiten und Störungen behandelt werden, und beinhaltet verhaltenstherapeutische Tätigkeit. Es kann während oder im Anschluss an die vierjährige Weiterbildung absolviert werden. Der betreffende Teilnehmer ist für die Auswahl dieser Anstellung selbst verantwortlich. Er lässt die jeweilige Stelle jedoch durch die Anerkennungs- und Prüfungskommission (AUG) genehmigen. Bei Teilzeitanstellungen verlängert sich die geforderte Dauer entsprechend.
 
 

Evaluation

Der erfolgreiche Erwerb der Weiterbildungsinhalte wird begleitend doku-mentiert und am Ende der Weiterbildung evaluiert. Absolviert ein Teilnehmer nur die Grundstufe, so findet die Evaluation mit Beendigung derselben statt. Bei Teilnehmern, die den Abschluss von Grund- und Aufbaustufe anstreben, erfolgt die Evaluation einmalig bei Beendigung dieser mindestens vier Jahre dauernden Gesamtweiterbildung.
Die Weiterbildungsteilnehmer melden sich selbständig bei Beendigung der Grund- bzw. Aufbaustufe zu einer Evaluation an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und formlos an die Anerkennungs- und Prüfungskommission (AUG) unter Beifügung von Bestätigungskopien aller geforderten Weiterbildungsinhalte. Diese umfassen für die Grund- bzw. Aufbaustufe:

- 200 bzw. 400 Std. theoretisch-praktische Kurse,
- 100 bzw. 200 Sitzungen Supervision,
- Nachweis über 400 durchgeführte Behandlungsstunden (nur Aufbaustufe),
- vier bzw. acht begutachtete Falldokumentationen,
- 100 bzw. 200 Sitzungen Selbsterfahrung,
- Nachweis über ein praktisches klinisches Jahr (nur Aufbaustufe).

Nach Eingang der entsprechenden Unterlagen lädt die AUG den Weiterbildungsteilnehmer zu einem Evaluationsgespräch ein. In diesem Gespräch weist der Teilnehmer Kenntnisse zu den Inhalten der Weiterbildung nach (ins. theoretisch-praktische Kurse, Modellbildung, Fallplanung, Dokumentation, Verlaufsevaluation).

Falls Lehrtherapeuten während der Durchführung von Supervision oder Selbsterfahrung den Eindruck gewinnen, dass ein Weiterbildungs-teilnehmer in dem jeweili-gen Bereich zusätzliche Erfahrungen sammeln sollte, so können diese nach Absprache mit der AKM/AVM-CH dem betreffenden Teilnehmer unter genauer Begründung in einem persönlichen Gespräch nahegelegt werden. Die dafür not-wendige Stundenzahl ist dabei schriftlich mitzuteilen. Eine Kopie erhält die AUG. Die Empfehlung zusätzlicher Supervi-sion oder Selbsterfahrung kann jedoch nur in Ausnahmefällen und nach Konsultation eines zweiten Lehrtherapeuten erfolgen. Die entsprechenden Dokumentationen sind für die Beteiligten einsehbar. Rekurse gegen Entscheide der AUG sind an diese einzureichen. Sie leitet Rekurse weiter an die Rekurskommission (REK).
 
 

Zertifizierung

Der erfolgreiche Abschluss der Grund- oder/und Aufbaustufe wird zertifiziert. Insbesondere müssen die entsprechenden, unter "5. Evaluation" beschriebenen Leistungsnachweise vorliegen. Bei Beendigung der Weiterbildung nach der Grundstufe erhält der Weiterbildungsteilnehmer ein Zertifikat über die während zwei Jahren absolvierten Leistungen bei der AKM/AVM-CH. Wird die gesamte vierjährige Weiterbildung abgeschlossen (Grund- und Aufbaustufe), so enthält das Zertifikat neben den absolvierten Leistungen den Titel "Verhaltenstherapeut/Verhaltenstherapeutin AKM/AVM-CH". Es wird bescheinigt, dass die Weiterbildung in Anlehnung an das Curriculum der AVM-CH/AKM absolviert wurde.
Psychologen mit ordentlicher Mitgliedschaft bei der FSP, welche die gesamte vierjährige Weiterbildung (Grund- und Aufbaustufe) absolviert haben, können bei der FSP den Titel "Fachpsychologe/in für Psychotherapie FSP" erwerben. Zuvor ist von FSP-Mitgliedern, die in Kantonen arbeiten, welche die selbständige Ausübung des Psychotherapeuten-Berufes geregelt haben, eine kantonale Berufsausübungsbewilligung einzuholen. Für FSP-Mitglieder aus anderen Kantonen gilt die Regel unter Punkt 5d der "Weiterbildungskriterien Psychotherapie" der FSP. Es liegen die ethischen Richtlinien der FSP-Berufsordnung zugrunde. Sie haben verpflichtenden Charakter.
 
 

Organisationsstruktur

Die AKM/AVM-CH konstituiert folgende Gremien:

Anerkennungs- und Prüfungskommission (AUG)

Der AUG obliegen Anerkennungen von Leistungen, die nicht bei der AKM bzw. AVM-CH erbracht wurden sowie die Durchführung der Evaluationen nach Beendigung der Weiterbildung. Die AUG setzt sich aus Lehrtherapeuten (vgl. 7.4) zusammen. Die AKM beschliesst über die Zusammensetzung der AUG. Zwei Lehrtherapeuten führen den Vorsitz.
 

Weiterbildungskommission und wissenschaftlicher Beirat (WEB)

Die WEB achtet auf die Anpassung des Weiterbildungscurriculums an den aktuellen Wissensstand der empirischen Psychotherapieforschung. Weiterhin übernimmt sie eine Aktualisierung der Weiterbildungsinhalte gemäss den momentanen Bestimmungen der FSP und GEF. Sie ist ebenfalls verantwortlich für die Evaluation des Curriculums durch die Weiterbildungsteilnehmer. Die WEB wird durch je einen Vertreter von AKM und AVM-CH geleitet, unter Einbezug weiterer Mitglieder, die eine abgeschlossene Verhaltenstherapieweiterbildung absolviert haben müssen.
 

Rekurskommission (REK)

Die REK setzt sich aus Lehrtherapeuten, AVM-Vorstandsmitgliedern, einem Vertreter des wissenschaftlichen Beirats und einem Weiterbildungsteilnehmer zusammen. Es darf kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Rekurrenten und den Mitgliedern der REK bestehen.
 

Ausbilder und Lehrtherapeuten

Ausbilder:
Mit der Durchführung der Kurse wird qualifiziertes Lehrpersonal beauf-tragt. Die Ausbilder verfügen über eine Grundausbildung mit akademischem Abschluss im Fachgebiet der Weiterbildungstätigkeit, ebenso über eine abgeschlossene postgraduale Weiterbildung im Fachgebiet der Weiterbildungstätigkeit. Sie müssen zudem langjährige Erfahrungen in dem von ihnen gelehrten Bereich sowie einschlägige Publikationen nachweisen können.

Lehrtherapeuten:
Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung und –Supervision werden von Lehrtherapeuten angeboten, die auf den entsprechenden Listen der AKM/AVM-CH ausgewiesen sind. Insbesondere erfüllen sie die von der GEF des Kantons Bern sowie von der FSP formulierten Kriterien und Unabhängigkeitsgebote. Sie verfügen über eine Grundausbildung mit akademischem Abschluss im Fachgebiet der Weiterbildungstätigkeit sowie über eine abgeschlossene postgraduale Weiterbildung in Verhaltenstherapie und danach über eine fünfjährige Berufspraxis. Weiterhin weisen sie entsprechende Veröffent-lichungen nach. Lehrtherapeuten verpflichten sich zu einer regelmässigen, selbständigen Fortbildung.
 
 

Kosten der Weiterbildung

Jedes Weiterbildungsjahr (zwei Semester) umfasst derzeit folgende durch den Weiterbildungsvertrag geregelte feste Kosten:
Theoretisch-praktische Kurse u. Gruppensupervision     2900.-CHF
(115 Stunden à 60 Min., 9-10 Wochenendkurse)
Kleingruppensupervision: (40 Stunden; à 45.-CHF)     1800.-CHF
Gesamtkosten         4700.-CHF

Folgende Kosten entstehen einmalig:
Aufnahmegespräch und Aufnahmeseminar:  250.- CHF
Fallbegutachtungen, pro eingereichten Fall:  80.- CHF
Evaluationsgebühren und Abschlusszertifikat: 300.- CHF

Damit betragen die Kosten für die gesamte Weiterbildung (8 Semester, 4 Jahre):
Kurse / Gruppensupervision        18800.-
Aufnahmegespräch/-seminar       250.-
Fallbegutachtungen (8 Fälle)       640.-
Evaluation / Abschlusszertifikat       300.-
Gesamtkosten       19990.-CHF

Die Bezahlung kann semesterweise erfolgen (pro Semester CHF 2350.-). Zu diesen Kosten sind die Gebühren für Selbsterfahrung zu addieren. Diese Weiterbildungsinhalte werden von den Teilnehmern eigenver-antwortlich organisiert; dabei kann Unterstützung durch die AKM in Anspruch genommen werden.