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Postgradualer Weiterbildungsgang für
PsychologInnen
in KVT, VM und weiteren empirisch begründbaren Methoden über zwei oder vier Jahre |
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Definition der Weiterbildung
Zulassungsbedingungen
Struktur und Aufbau der Weiterbildung
Inhalte, Ziele und Umfang der Weiterbildung
Theoretisch-praktische Kurse
Supervision und eigene therapeutische Tätigkeit
Selbsterfahrung
Praktisches klinisches Jahr
Anerkennungs- und Prüfungskommission (AUG)
Weiterbildungskommission und wissenschaftlicher Beirat (WEB)
Rekurskommission (REK)
Ausbilder und Lehrtherapeuten
Anhang 1: Struktur und Aufbau der Weiterbildung 12
Anhang 2:Weiterbildungsinhalte 13
Anhang 3: Theoretisch-praktische Kurse (Programm-Übersicht) 15
Die AKM bietet eine mindestens zwei- bzw. vierjährige postgraduale,
berufsbeglei-tende Weiterbildung in kognitiver Verhaltenstherapie, Verhaltensmedizin
und weiteren empirisch begründbaren Methoden an. In ihren Inhalten
orientiert sich die Weiterbil-dung am aktuellen wis-senschaftlichen Erkenntnisstand
der psychologischen und psychiatri-schen Forschung sowie der Psychotherapieforschung.
Berücksichtigung fin-den in Ergänzungskursen auch andere empirisch
begründbare Therapierichtungen.
Bezüglich der Weiterbildungsanforderungen liegen die aktuellen
Richtlinien der FSP und der GEF des Kantons Bern zugrunde.
Als Zulassungsbedingung zum Weiterbildungsgang der AKM gilt ein Hochschulab-schluss
in Psycholo-gie als Hauptfach an einer schweizerischen oder gleichwertigen
ausländischen Universität. Zudem wird ein universitärer
Nebenfachabschluss in Psy-chopathologie oder bestätigte Lehrveranstaltungen
in vergleichbarem Umfang nachge-wiesen. Auch eine Berufstätigkeit
im Praxisfeld ist unumgänglich. Weiterbil-dungsteilnehmer müssen
zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Weiterbildungsvertrages Mitglied der
AVM-CH sein.
Beabsichtigt ein Interessent, eine Weiterbildung bei der AKM zu begin-nen,
so ist schriftlich ein Gesuch an die AKM für ein Aufnahme-gespräch
und ein Aufnahmeseminar zu stellen. Diesem Ge-such ist ein Curriculum vitae
beizufügen. Nach erfolgtem Gespräch und dessen positiver Be-urteilung
erhält der Interessent einen Weiterbildungsvertrag, der die einzelnen
Modalitäten der Weiterbildung regelt.
Struktur und Aufbau der Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst:
1. den Erwerb theoretisch-praktischer Kenntnisse, welche in kombi-nierten
theore-tisch-praktischen Kursen vermittelt und im Literaturstu-dium vertieft
werden,
2. die eigene therapeutische Tätigkeit,
3. Supervision,
4. Selbsterfahrung,
5. ein praktisches klinisches Jahr.
Sie gliedert sich in zwei Weiterbildungsstufen: eine mindestens zweijährige
Grundstufe und eine anschliessende mindestens zweijährige Aufbaustufe
von jeweils mindestens vier Semestern. Eine Übersicht zur Struktur
und zum Aufbau der Weiterbildung befindet sich in Anhang 1 (S. 12).
Inhalte, Ziele und Umfang der Weiterbildung
Die Weiterbildung vermittelt theoretische Kenntnisse und praktische
Kompeten-zen, welche zur selbständigen Ausübung psychothera-peutischer
Tätigkeit in unterschiedli-chen Rahmenbedingungen befähigen.
Nach Beendigung der Grundstufe sollen die Weiterbildungs-teilnehmer
über ausreichende Basiskenntnisse in kognitiver Verhaltenst-herapie
verfügen, um diese in der Praxis ihrem Wissen und Können ent-sprechend
unter methodenspezifischer Supervision einzusetzen. Nach zusätzlicher
Absolvierung der Aufbaustufe haben die Weiter-bildungsteilnehmer umfangreiche
theoreti-sche und praktische Kenntnisse in kognitiver Verhaltenstherapie
für zahl-reiche nosologische Gruppen in unter-schiedlichen Rahmenbedingungen
erworben, die sie befähigen, eigen-verantwortlich Behandlungen zu
planen, durch-zuführen und zu evaluieren. Anhang 2 bietet eine Übersicht
zu den Weiterbildungsinhalten.
1 Theoretisch-praktische Kurse
Ziele/Inhalte:
Im Rahmen kombinierter theoretisch-praktischer Kurse erwerben die Teilnehmer
Wissen, um kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden in der Behandlung
von Patienten anzuwenden. Die Teilnehmer lernen ver-schiedene Störungsbilder,
entsprechende störungsspezifische Mo-delle und Interventions-strategien
kennen. Hierzu gehören insbesondere das Ausarbeiten von Fallkonzeptionen.
Weiterhin setzen sich die Weiterbildungsteilnehmer mit psychologischen
Grundla-gen kognitiver Verhaltenstherapie, Psycho-pathologie, klinischer
Diagnostik und Forschungsmethoden der klini-schen Psychologie auseinander.
Zusätzlich beinhalten Kurse psycho-pharmakologisches Basiswissen.
Das erste und zweite Semester umfasst Basiskurse, die allgemeine ver-haltenstherapeutische Techniken und Grundlagenwissen vermitteln. Während des dritten bis achten Semesters eignen sich die Teilnehmer in Spezialkursen praktisches und theoretisches Wissen für die Behandlung bestimmter nosologischer Gruppen an. Ab dem fünften Semester (Aufbaustufe) werden auch Ergän-zungskurse aus verschiedenen, nicht verhaltenstherapeutisch orientierten, empirisch be-gründbaren Therapierichtungen angeboten (wie z.B. Gesprächspsycho-therapie, Gestalttherapie, psychoanalytisch-tiefenpsychologische Therapie, System-therapie). Die Inhalte dieser Kurse sollen verhaltenstherapeutisches Wissen ergänzen und den Austausch mit anderen Therapierichtungen fördern. Sie orientieren sich ebenfalls an den entsprechenden nosologischen Störungsbildern. Eine Programm-Übersicht zu den theoretisch-praktischen Kursen befindet sich in Anhang 3.
Umfang:
Der Teil theoretisch-praktische Kurse umfasst für die Grundstufe
und die Aufbaustufe jeweils 200 volle Stunden, d.h. insgesamt 400 volle
Stunden. Ca. 40% der Stundenzahl der Aufbaustufe werden in Ergänzungskursen
angeboten. Mit der Durchführung beauftragt die AKM qualifizierte Kursleiter,
welche die üblichen Anforderungen an Ausbilder erfüllen (vgl.
7.4). Die Kursinhalte werden durch eigenes Literaturstudium vertieft und
er-gänzt. Die Teilnehmer absolvieren die Kurse während der jeweiligen
Weiterbildungsstufe in einer möglichst konstanten Weiterbildungsgruppe.
2 Supervision und eigene therapeutische Tätigkeit
Ziele/Inhalte:
Durch eigene therapeutische Tätigkeit unter Supervision setzen
die Weiterbildungs-teilnehmer das in den theoretisch-praktischen Kursen
erworbene Wissen in die Praxis um. Sie sammeln und erweitern ihre klinische
Er-fahrung und erwerben sich die für eine selbständige und eigenverant-wortliche
Durchführung von Psychotherapie erforderliche Praxiskompe-tenz. In
der Supervision werden die Anwendung des in den theoretisch-prakti-schen
Kursen erworbenen Wissens reflektiert und die therapeutischen Kompetenzen
mit Hilfe der Unterstützung und Anleitung des Supervisors erweitert.
Umfang:
Während der Grundstufe der Weiterbildung werden mindestens vier
verhaltens-therapeutische Behandlungen unter Supervision durchgeführt.
Davon sind zwei als abgeschlossene Kurztherapien (ca. 20 Behandlungs-stunden)
und zwei als abgeschlossene Langtherapien (ca. 40-50 Behandlungsstunden)
auszuwählen. Bei Beendigung der Aufbaustufe sollen insgesamt mindestens
acht Klienten unter Supervision behandelt worden sein. Die Supervisionsstunden
werden auf die Behandlungen entsprechend verteilt. Vier (Grundstufe) bzw.
acht (Grund- und Aufbaustufe) Behandlungen unter Supervision sind gemäss
eines durch die AKM festgelegten Schemas schriftlich zu dokumentieren und
der AKM/AVM-CH zur Begutachtung einzureichen. Von diesen sind drei als
Kurztherapien und drei als Langtherapien auszuweisen. Absolvieren Weiterbildungsteilnehmer
die gesamte mindestens vierjährige Weiterbildung (Grund- und Aufbaustufe,
insgesamt acht Semester), so sind wenigstens 400 selbständig durchgeführte
Behandlungsstunden zu dokumentieren und von Supervisoren abzuzeichnen.
Der Supervisions-stundenumfang in Kleingruppen (max. 4 Teilnehmer)
liegt für jede Stufe (Grund- und Aufbaustufe) bei 80 Sitzungen, d.h.
insgesamt bei 160 Sitzungen (eine Sitzung in der Kleingruppe beträgt
mind. 50 Min.). Zusätzlich werden pro Stufe 20 Sitzungen in einer
grösseren Gruppe absolviert (insgesamt 40 Sitzungen; eine Sitzung
in der grösseren Gruppe beträgt 90 Min.; Durchführung in
Blockform à 10 Sitzungen). Die Sitzungen erfolgen pro Weiterbildungsstufe
in der Regel bei zwei anerkannten verhaltens-therapeutischen Supervisoren.
Während der Supervisions-sitzungen sind von jedem Teilnehmer regelmässig
eigene Therapien ein-zubringen.
Supervision kann ausschliesslich von Lehrtherapeuten testiert und anerkannt
werden, die auf der aktuellen Liste der AKM/AVM-CH ausgewiesen sind (vgl.
7.4). Mit den Behandlungen kann ab dem zweiten Semester begonnen werden.
Ziele / Inhalte:
Im Rahmen persönlicher therapeutischer Erfahrung erfolgt die Auseinan-dersetzung
mit der eigenen Lerngeschichte. Dabei werden praxis-/berufsbezogene und
personen-bezogene Selbsterfahrung unterschieden. Es bietet sich die Möglich-keit,
persönliche Ziele und Motive sowie das eigene Beziehungsverhalten
kennenzulernen und zu reflektieren. Die Weiterbildungsteilnehmer verbessern
ihr Verständnis der Patienten und reflektieren ihre thera-peutische
Arbeit vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Lerngeschichte. Ziel
ist u.a. eine optimierte Selbst- und Fremdwahrnehmung und eine bewusste
Erlebens- und Verhaltenskontrolle in der Arbeit mit Patienten.
Umfang:
Die Selbsterfahrung erfolgt einzeln und in einer, bezüglich der
Zusammensetzung möglichst konstanten Gruppe, die pro Lehrtherapeut
ca. 8 bis 10 Personen umfasst. Sie soll üblicherweise pro Weiterbildungsstufe
(Grund- bzw. Aufbaustufe) bei nicht mehr als zwei anerkannten Lehrtherapeuten
absolviert werden. Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 100 Sitzungen
pro Stufe, d.h. insgesamt 200 Sitzungen (eine Einzelsitzung beträgt
mind. 50 Min.; eine Gruppensitzung mind. 90 Min.). Je zur Hälfte ist
die Selbsterfahrung im Einzelsetting und in der Gruppe zu erbringen. Die
Durchführung der Gruppenselbsterfahrung ist auch in "Blockform" (z.B.
an Wochenenden) möglich.
Selbsterfahrung sollte von Lehrtherapeuten durchgeführt werden,
die auf der aktuellen Liste der AKM/AVM-CH ausgewiesen sind (vgl. 7.4).
Weiterbildungsteilnehmer, welche die gesamte mindestens vierjährige
Weiterbildung (Grund- und Aufbaustufe, insgesamt acht Semester) absolvieren,
ergänzen ihre praktischen Kenntnisse mit einem sogenannten praktischen
klinischen Jahr. Dieses praktische Jahr wird in einer Einrich-tung der
psychosozialen Grundversorgung erbracht, in der Personen mit psychischen
Krankheiten und Störungen behandelt werden, und beinhaltet verhaltenstherapeutische
Tätigkeit. Es kann während oder im Anschluss an die vierjährige
Weiterbildung absolviert werden. Der betreffende Teilnehmer ist für
die Auswahl dieser Anstellung selbst verantwortlich. Er lässt die
jeweilige Stelle jedoch durch die Anerkennungs- und Prüfungskommission
(AUG) genehmigen. Bei Teilzeitanstellungen verlängert sich die geforderte
Dauer entsprechend.
Der erfolgreiche Erwerb der Weiterbildungsinhalte wird begleitend doku-mentiert
und am Ende der Weiterbildung evaluiert. Absolviert ein Teilnehmer nur
die Grundstufe, so findet die Evaluation mit Beendigung derselben statt.
Bei Teilnehmern, die den Abschluss von Grund- und Aufbaustufe anstreben,
erfolgt die Evaluation einmalig bei Beendigung dieser mindestens vier Jahre
dauernden Gesamtweiterbildung.
Die Weiterbildungsteilnehmer melden sich selbständig bei Beendigung
der Grund- bzw. Aufbaustufe zu einer Evaluation an. Die Anmeldung erfolgt
schriftlich und formlos an die Anerkennungs- und Prüfungskommission
(AUG) unter Beifügung von Bestätigungskopien aller geforderten
Weiterbildungsinhalte. Diese umfassen für die Grund- bzw. Aufbaustufe:
- 200 bzw. 400 Std. theoretisch-praktische Kurse,
- 100 bzw. 200 Sitzungen Supervision,
- Nachweis über 400 durchgeführte Behandlungsstunden (nur
Aufbaustufe),
- vier bzw. acht begutachtete Falldokumentationen,
- 100 bzw. 200 Sitzungen Selbsterfahrung,
- Nachweis über ein praktisches klinisches Jahr (nur Aufbaustufe).
Nach Eingang der entsprechenden Unterlagen lädt die AUG den Weiterbildungsteilnehmer zu einem Evaluationsgespräch ein. In diesem Gespräch weist der Teilnehmer Kenntnisse zu den Inhalten der Weiterbildung nach (ins. theoretisch-praktische Kurse, Modellbildung, Fallplanung, Dokumentation, Verlaufsevaluation).
Falls Lehrtherapeuten während der Durchführung von Supervision
oder Selbsterfahrung den Eindruck gewinnen, dass ein Weiterbildungs-teilnehmer
in dem jeweili-gen Bereich zusätzliche Erfahrungen sammeln sollte,
so können diese nach Absprache mit der AKM/AVM-CH dem betreffenden
Teilnehmer unter genauer Begründung in einem persönlichen Gespräch
nahegelegt werden. Die dafür not-wendige Stundenzahl ist dabei schriftlich
mitzuteilen. Eine Kopie erhält die AUG. Die Empfehlung zusätzlicher
Supervi-sion oder Selbsterfahrung kann jedoch nur in Ausnahmefällen
und nach Konsultation eines zweiten Lehrtherapeuten erfolgen. Die entsprechenden
Dokumentationen sind für die Beteiligten einsehbar. Rekurse gegen
Entscheide der AUG sind an diese einzureichen. Sie leitet Rekurse weiter
an die Rekurskommission (REK).
Der erfolgreiche Abschluss der Grund- oder/und Aufbaustufe wird zertifiziert.
Insbesondere müssen die entsprechenden, unter "5. Evaluation" beschriebenen
Leistungsnachweise vorliegen. Bei Beendigung der Weiterbildung nach der
Grundstufe erhält der Weiterbildungsteilnehmer ein Zertifikat über
die während zwei Jahren absolvierten Leistungen bei der AKM/AVM-CH.
Wird die gesamte vierjährige Weiterbildung abgeschlossen (Grund- und
Aufbaustufe), so enthält das Zertifikat neben den absolvierten Leistungen
den Titel "Verhaltenstherapeut/Verhaltenstherapeutin AKM/AVM-CH". Es wird
bescheinigt, dass die Weiterbildung in Anlehnung an das Curriculum der
AVM-CH/AKM absolviert wurde.
Psychologen mit ordentlicher Mitgliedschaft bei der FSP, welche die
gesamte vierjährige Weiterbildung (Grund- und Aufbaustufe) absolviert
haben, können bei der FSP den Titel "Fachpsychologe/in für Psychotherapie
FSP" erwerben. Zuvor ist von FSP-Mitgliedern, die in Kantonen arbeiten,
welche die selbständige Ausübung des Psychotherapeuten-Berufes
geregelt haben, eine kantonale Berufsausübungsbewilligung einzuholen.
Für FSP-Mitglieder aus anderen Kantonen gilt die Regel unter Punkt
5d der "Weiterbildungskriterien Psychotherapie" der FSP. Es liegen die
ethischen Richtlinien der FSP-Berufsordnung zugrunde. Sie haben verpflichtenden
Charakter.
Die AKM/AVM-CH konstituiert folgende Gremien:
1 Anerkennungs- und Prüfungskommission (AUG)
Der AUG obliegen Anerkennungen von Leistungen, die nicht bei der AKM
bzw. AVM-CH erbracht wurden sowie die Durchführung der Evaluationen
nach Beendigung der Weiterbildung. Die AUG setzt sich aus Lehrtherapeuten
(vgl. 7.4) zusammen. Die AKM beschliesst über die Zusammensetzung
der AUG. Zwei Lehrtherapeuten führen den Vorsitz.
2 Weiterbildungskommission und wissenschaftlicher Beirat (WEB)
Die WEB achtet auf die Anpassung des Weiterbildungscurriculums an den
aktuellen Wissensstand der empirischen Psychotherapieforschung. Weiterhin
übernimmt sie eine Aktualisierung der Weiterbildungsinhalte gemäss
den momentanen Bestimmungen der FSP und GEF. Sie ist ebenfalls verantwortlich
für die Evaluation des Curriculums durch die Weiterbildungsteilnehmer.
Die WEB wird durch je einen Vertreter von AKM und AVM-CH geleitet, unter
Einbezug weiterer Mitglieder, die eine abgeschlossene Verhaltenstherapieweiterbildung
absolviert haben müssen.
Die REK setzt sich aus Lehrtherapeuten, AVM-Vorstandsmitgliedern, einem
Vertreter des wissenschaftlichen Beirats und einem Weiterbildungsteilnehmer
zusammen. Es darf kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Rekurrenten
und den Mitgliedern der REK bestehen.
4 Ausbilder und Lehrtherapeuten
Ausbilder:
Mit der Durchführung der Kurse wird qualifiziertes Lehrpersonal
beauf-tragt. Die Ausbilder verfügen über eine Grundausbildung
mit akademischem Abschluss im Fachgebiet der Weiterbildungstätigkeit,
ebenso über eine abgeschlossene postgraduale Weiterbildung im Fachgebiet
der Weiterbildungstätigkeit. Sie müssen zudem langjährige
Erfahrungen in dem von ihnen gelehrten Bereich sowie einschlägige
Publikationen nachweisen können.
Lehrtherapeuten:
Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung und –Supervision werden von Lehrtherapeuten
angeboten, die auf den entsprechenden Listen der AKM/AVM-CH ausgewiesen
sind. Insbesondere erfüllen sie die von der GEF des Kantons Bern sowie
von der FSP formulierten Kriterien und Unabhängigkeitsgebote. Sie
verfügen über eine Grundausbildung mit akademischem Abschluss
im Fachgebiet der Weiterbildungstätigkeit sowie über eine abgeschlossene
postgraduale Weiterbildung in Verhaltenstherapie und danach über eine
fünfjährige Berufspraxis. Weiterhin weisen sie entsprechende
Veröffent-lichungen nach. Lehrtherapeuten verpflichten sich zu einer
regelmässigen, selbständigen Fortbildung.
Jedes Weiterbildungsjahr (zwei Semester) umfasst derzeit folgende durch
den Weiterbildungsvertrag geregelte feste Kosten:
Theoretisch-praktische Kurse u. Gruppensupervision
2900.-CHF
(115 Stunden à 60 Min., 9-10 Wochenendkurse)
Kleingruppensupervision: (40 Stunden; à 45.-CHF)
1800.-CHF
Gesamtkosten 4700.-CHF
Folgende Kosten entstehen einmalig:
Aufnahmegespräch und Aufnahmeseminar: 250.- CHF
Fallbegutachtungen, pro eingereichten Fall: 80.- CHF
Evaluationsgebühren und Abschlusszertifikat: 300.- CHF
Damit betragen die Kosten für die gesamte Weiterbildung (8 Semester,
4 Jahre):
Kurse / Gruppensupervision
18800.-
Aufnahmegespräch/-seminar
250.-
Fallbegutachtungen (8 Fälle)
640.-
Evaluation / Abschlusszertifikat
300.-
Gesamtkosten 19990.-CHF
Die Bezahlung kann semesterweise erfolgen (pro Semester CHF 2350.-).
Zu diesen Kosten sind die Gebühren für Selbsterfahrung zu addieren.
Diese Weiterbildungsinhalte werden von den Teilnehmern eigenver-antwortlich
organisiert; dabei kann Unterstützung durch die AKM in Anspruch genommen
werden.