Die Organisationsstruktur der AVM
Ausgehend von der Selbstmanagement-Idee als
grundlegender "Philosophie" der AVM lässt sich für die Organisation
besonders die Forderung nach möglichst hoher Transparenz und
Basisnähe sowie der Verwirklichung von dezentralen, aber vernetzten
Strukturen ableiten. Selbstorganisation und Mitbestimmung stehen an
erster Stelle; Gremien mit Fachautorität gewährleisten die Qualität
der Ausbildung und sind durch Beschlüsse der "Basis" für bestimmte
Aufgaben zu legitimieren.
1. Mitgliederversammlung, Vorstand und Aus-, Weiterbildungs- und Anerkennungskommission
Höchstes beschlussfassendes Gremium des Vereins
ist die mindestens einmal im Jahr stattfindende
Mitgliederversammlung (MV). Sie wählt und entlastet den Vorstand
sowie die Aus-, Weiterbildungs- und Anerkennungskommission (AWANK).
Funktionen und Aufgaben der genannten Gremien sowie den Modus der
Einberufung von (ordentlichen oder außerordentlichen)
Mitgliederversammlungen regeln die Satzung (siehe Seite 11) sowie
zusätzliche "Geschäftsordnungen".
2. Lokale Arbeitskreise
Der Arbeitskreis ist die eigentliche "Basis" der Vereinsarbeit
in der AVM. Im Arbeitskreis schließen sich Kollegen zusammen, die
gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinteressen verfolgen und diese in
gemeinsamer Arbeit verwirklichen möchten, sowie solche Mitglieder,
die sich aus anderen Motiven (z.B. gesundheits- und
berufspolitischen Aktivitäten) mit den Zielen der AVM
identifizieren. Der Arbeitskreis kann und sollte aber auch der
Erarbeitung und Umsetzung gesundheitspolitischer Positionen im
Sinne der satzungsmäßigen Aufgaben der AVM dienen. Jeder lokale
Arbeitskreis besitzt relative Autonomie für bestimmte
Entscheidungen. Hierzu ist (jährlich) eine regionale
Arbeitskreis-Leitung durch die Arbeitskreis-Mitglieder zu wählen.
Bezüglich der zu besetzenden Funktionen und Kompetenzen innerhalb
der Arbeitskreis-Leitung gilt die entsprechende "Geschäftsordnung
für Arbeitskreise". Organisatorisch gibt es in jedem Arbeitskreis
folgende Strukturen:
- Kleingruppen:
In den Kleingruppen (in der Regel mit 3 bis 7 Mitgliedern) wird der
größte Teil der Aus- und Weiterbildung im Sinne von Intervision,
Gruppensupervision, Selbsterfahrungsbausteinen usw. geleistet; in
ihnen findet aber (besonders im ersten und zweiten
Ausbildungsabschnitt) auch theoretische Arbeit zu bestimmten
Themenstellungen statt. In der Regel treffen sich die Kleingruppen
etwa alle 2 Wochen; über die Kleingruppenarbeit müssen schriftliche
Protokolle angefertigt werden. Anzahl und Inhalte der
Kleingruppensitzungen pro Ausbildungsabschnitt regelt die
Ausbildungsordnung.
- Plenum:
Plenarsitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt und
stellen die Versammlung aller Mitglieder eines lokalen
Arbeitskreises dar. Die Teilnahme am Plenum ist verpflichtend. In
ihm werden Inhalte z.B. theoretischer oder gesundheitspolitischer
Natur bearbeitet und diskutiert. Zudem dient es organisatorischen
Belangen sowie dem Informationsaustausch zwischen
Vorstand/Arbeitskreis-Leitung und Mitgliedern.
- Arbeitskreis-Leitung:
Die Arbeitskreis-Leitung wird in der mindestens einmal jährlich
stattfindenden Vollversammlung des Arbeitskreises gewählt.
Aufgaben, Zusammensetzung und Kompetenzen der Arbeitskreis-Leitung
regelt die "Geschäftsordnung für die Ar-beitskreis". Unter anderem
fallen in den Aufgabenbereich der lokalen Arbeitskreis -Leitung die
Führung der laufenden Arbeitskreis-Geschäfte, die Verbindung zum
Vorstand, die Organisation und Durchführung der lokalen
Plenarsitzungen, die Koordination und Kontrolle der Aus- und
Weiterbildung vor Ort und die Organisation von Workshops bzw.
Einladung von Referenten. Die Arbeitskreis- Leitung entsendet
Vertreter zu den zweimal jährlich stattfindenden
Arbeitskreis-LeiterTreffen.
- Lehrtherapeuten:
Jedem Arbeitskreis sind in der Regel mehrere Lehrtherapeuten/
Supervisoren zugeordnet. Ihre Funktion innerhalb der Ausbildung und
Supervision der Mitglieder regelt die Ausbildungsordnung.
Qualifikationskriterien für Lehrtherapeuten/ Supervisoren werden
von der Aus-, Weiterbildungs- und Anerkennungskommission (AWANK)
erarbeitet und ständig überprüft. Die beschriebene Vereinsstruktur
beinhaltet einerseits eine möglichst hohe Einbindung der Mitglieder
in Entscheidungsprozesse. Andererseits gibt es für diese
"basisdemokratischen" Elemente aber auch Grenzen, nämlich dort, wo
entweder die Handlungsfähigkeit des Vereins eingeschränkt würde
oder aber die Fachkompetenz bestimmter (allerdings
basisdemokratisch legitimierter) Personen und Gremien gefordert
ist.
3. Wissenschaftlicher Beirat (WB)
Der Vorstand der AVM hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung von
Vorschlägen der Mitglieder solche Persönlichkeiten in einen
wissenschaftlichen Beirat (WB) zu berufen, die sich durch
theoretische und praktische Arbeiten im Bereich der Klinischen
Psychologie (besonders der Verhaltenstherapie) ausgezeichnet haben.
Über diese Fachkompetenz hinaus sollten sie außerdem bereit sein,
die theoretischen und praktischen Ziele des Vereins
öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.
4. Zeitschriften und Publikationsorgane
Im Jahre 2000 könnte die renommierte Hogrefe Zeitschrift
"ZEITSCHRIFT FÜR KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOTHERAPIE" als
Vereinsorgan der AVM Deutschland gewonnen werden. In ihr werden
regelmäßig Mitteilungen des Vereins veröffentlicht sowie z.B. Ort
und Zeitpunkt von Mitgliederversammlungen,
Arbeitskreis-LeiterTreffen usw. rechtskräftig angekündigt. Das
Abonnement dieser Zeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag
enthalten.